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Satzung

§ 1 Name, Sitz und Rechtsform

  1. Der Verein führt den Namen Sportärztebund Berlin-Brandenburg e.V.
  2. Der Sportärztebund Berlin-Brandenburg e.V. hat seinen Sitz in Berlin und ist beim Amtsgericht Charlottenburg im Vereinsregister eingetragen. Er ist ein selbständiger Landesverband der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (Deutscher Sportärztebund) e.V.

 

§ 2 Gemeinnützigkeit

  1. Der Sportärztebund Berlin-Brandenburg e.V. ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
  2. Die Mitglieder des Vereins dürfen vom Sportärztebund Berlin-Brandenburg keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  3. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Deutsche Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (Deutscher Sportärztebund) e.V., die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
  4. Die Vereinsämter sind Ehrenämter.Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 a EStG ausgeübt werden. Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit trifft das Präsidium. Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und -bedingungen.

 

§ 3 Zweck und Aufgaben

  1. Der Sportärztebund Berlin-Brandenburg e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung durch die Förderung des Sports, wie:
    1. Unterstützungder Sportmedizin in wissenschaftlicher, praktischer und gesellschaftlicher Hinsicht,
    2. Organisation und Durchführung von sportmedizinisch- wissenschaftlichen Veranstaltungen zum Zwecke der Aus-, Weiter- und Fortbildung im Bereich des Sportes Tätiger,
    3. Förderung einer Zusammenarbeit mit auf dem Gebiet des Sports tätigen Personen, Organisationen, Behörden und Medien in allen die Sportmedizin betreffenden Fragen.
  2. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
    1. Durchführung und Beteiligung an sportmedizinisch-wissenschaftlichen Veranstaltungen
    2. Ausbildung und Fortbildung von Ärztinnen/Ärzten in der Sportmedizin
    3. Sicherung und Entwicklung von Qualitätsstandards für Aus-, Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen, wenn diese von anderen Einrichtungen oder anderen Sachverständigen durchgeführt werden
    4. Förderung eines aktiven Kampfes gegen Doping durch Prävention und Sanktionen

 

§ 4 Mitgliedschaft

  1. Ordentliches Mitglied des Sportärztebundes Berlin-Brandenburg e.V. kann jede approbierte Ärztin oder jeder approbierte Arzt werden. Über den schriftlich zu stellenden Aufnahmeantrag entscheidet das Präsidium. Lehnt das Präsidium den Aufnahmeantrag ab, so steht der oder dem Betroffenen der Einspruch bei der Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet mit einfacher Mehrheit über den Aufnahmeantrag.
  2. Außerordentliches Mitglied des Sportärztebundes Berlin-Brandenburg e.V. kann jede an der Förderung des Sportes und der Sportmedizin interessierte natürliche oder juristische Person werden. Das Aufnahmeverfahren entspricht dem der ordentlichen Mitglieder.
  3. Ehrenmitglieder werden vom Präsidium vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit ernannt.

 

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Auflösung des Vereins, Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitgliedes.
  2. Der Austritt kann nur zum Ende des Geschäftsjahres erklärt und muss dem Präsidium schriftlich bis zum 15.11. des Jahres mitgeteilt werden. Geht die Kündigung später ein, endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des folgenden Geschäftsjahres.
  3. Der Ausschluss eines Mitgliedes ist durch die Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder möglich. Mitglieder, die mit mehr als zwei Jahresbeiträgen im Rückstand sind, können auf Antrag des Präsidialmitglieds für Finanzen durch Beschluss des Präsidiums mit einfacher Mehrheit ausgeschlossen werden.

 

§ 6 Die Organe des Vereins

Die Organe des Sportärztebundes Berlin-Brandenburg e.V. sind:

  1. Das Präsidium
  2. Die Mitgliederversammlung
  3. Der Beirat (fakultativ)

 

§ 7 Das Präsidium

  1. Das Präsidium des Sportärztebundes Berlin-Brandenburg e.V. besteht aus:

 

  1. 1. Der Präsidentin oder dem Präsidenten
    2. Drei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten mit bes. Aufgaben
    3. Dem Präsidialmitglied für Schriftführung
    4. Dem Präsidialmitglied für Finanzen
    5. Der Beauftragten oder dem Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit
    6. Beisitzerin/Beisitzer (fakultativ)
  2. Die Mitglieder des Präsidiums werden einzeln und für die Dauer von drei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Mitglied des Präsidiums vor Ablauf der Amtsdauer aus, werden dessen Aufgaben von den anderen Mitgliedern des Präsidiums bis zur Zuwahl bei der nächsten Mitgliederversammlung übernommen. Nach Ablauf der dreijährigen Amtszeit führt das bisherige Präsidium die Geschäfte bis zur Wahl eines neuen Präsidiums weiter.
  3. Die Sitzungen des Präsidiums finden mindestens zweimal im Geschäftsjahr auf Einladung des Präsidenten oder auf Antrag von mindestens zwei Mitgliedern des Präsidiums statt. Das Präsidium ist bei Anwesenheit von vier Mitgliedern des Präsidiums beschlussfähig. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen, bei Stimmengleichheit entscheidet die Präsidentin oder der Präsident.
  4. Das Präsidium führt die Geschäfte des Sportärztebundes Berlin-Brandenburg e.V., verwaltet das Vermögen und setzt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung um.
  5. Jeweils zwei Mitglieder des Präsidiums vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB.
  6. Mitglieder des Präsidiums können nur ordentliche Mitglieder werden.
  7. Satzungsänderungen, die vom Registergericht verlangt werden oder das Finanzamt zur Erlangung der Gemeinnützigkeit fordert, können vom Präsidium beschlossen werden.

 

§ 8 Die Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung besteht aus allen ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern des Sportärztebundes Berlin-Brandenburg e.V., wobei die Ehrenmitglieder als ordentliche Mitglieder geführt werden. Stimmrecht haben nur die ordentlichen Mitglieder. Eine Übertragung des Stimmrechts ist nicht zulässig.
  2. Die Mitgliederversammlung muss jährlich einmal vom Präsidium einberufen werden. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden vom Präsidium oder auf Verlangen von 10 % der Mitglieder einberufen. Nach Eingang des schriftlichen Antrags muss innerhalb von 12 Wochen die außerordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung ist jedem Mitglied durch das Präsidium vier Wochen vorher in Textform zu übermitteln. Sie beinhaltet Ort, Zeit und Tagesordnung der Mitgliederversammlung. Anträge zur Tagesordnung sind mindestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich an das Präsidium zu richten. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt die Präsidentin oder der Präsident des Vereins, bei seiner Abwesenheit ein anderes Mitglied des Präsidiums.
  3. Der Mitgliederversammlung obliegen:
    1. Die Wahl des Präsidiums
    2. Die Wahl der Delegierten für die Ausschüsse der DGSP
    3. Die Wahl der beiden Kassenprüferinnen oder Kassenprüfer für drei Geschäftsjahre
    4. Die Entgegennahme des jährlichen Geschäftsberichtes des Präsidiums und die Entlastung des Präsidiums
    5. Die Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer und die gesondert vorzunehmende Entlastung des Präsidialmitglieds für Finanzen
    6. Die Beschlussfassung über den jährlich aufzustellenden Haushaltsplan
    7. Die Festsetzung der Vereinsbeiträge
    8. Die Änderung der Satzung
    9. Der Beschluss über die Auflösung des Sportärztebundes Berlin-Brandenburg e.V.
  4. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Versammlungsleiterin oder des Versammlungsleiters. Zur Änderung der Satzung und zur Auflösung des Sportärztebundes Berlin-Brandenburg e.V. ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
  5. Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die die gefassten Beschlüsse im Wortlaut enthalten muss. Die Niederschrift ist von der Versammlungsleiterin oder vom Versammlungsleiter der Mitgliederversammlung und von der Protokollführerin oder vom Protokollführer zu unterzeichnen und wird den Mitgliedern bis zur nächsten Mitgliederversammlung zugestellt.

 

§ 9 Der Beirat

  1. Zur Unterstützung, Beratung und Förderung des Präsidiums des Vereins kann ein Beirat gebildet werden.
  2. Die Mitglieder des Beirates werden vom Präsidium berufen.
  3. Die Tätigkeit des Beirates kann bei Bedarf in einer Geschäftsordnung geregelt werden, die vom Präsidium beschlossen wird.

 

§ 10 Beiträge

Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder haben Beiträge zu entrichten, deren Höhe die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Präsidialmitglieds für Finanzen beschließt. Die Beiträge sind jährlich bis zum 31. März zu entrichten.

 

Ehrenmitglieder zahlen keinen Beitrag.

 

§ 11 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

 

§ 12 Inkrafttreten der Satzung

Die Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 17. Juni 2015 geändert.