Beitragsordnung
Beiträge
Gemäß § 10 der gültigen Satzung sind die Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen verpflichtet. Die Höhe der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Schatzmeisters. Ab 2018 betragen die Mitgliederbeiträge:
Jahresbeitrag für Mitglieder: € 77,-
Jahresbeitrag für berentete, erwerb-/ oder arbeitslose Mitglieder: € 48,-
Studenten mit Nachweis: € 18,- mit Zeitschrift nur per Internet
Aufnahmegebühr: € 20,-
Beitragsrechnung
Der Jahresbeitrag ist in einer Summe bis spätestens 31. März des Jahres auf das Konto des Sportärztebundes Berlin-Brandenburg e.V. zu überweisen. Bankverbindung:
Kontoinhaber: | Sportärztebund Berlin-Brandenburg e.V. |
IBAN: | DE76 3006 0601 0008 2014 98 |
BIC: | DAAEDEDD |
Institut: | Ärzte- und Apothekerbank |
Der Antrag auf reduzierten Beitrag wegen Arbeitslosigkeit oder nicht altersbedingter Erwerbslosigkeit ist jährlich bis Oktober des Vorjahres zu stellen.
Kündigung
Die Kündigung der Mitgliedschaft muß bis spätestens 15. November eines Jahres in der Geschäftsstelle eingehen, damit sie zum 31.12. des Jahres wirksam wird.
Eine Kündigung befreit nicht von der Beitragsverpflichtung für das laufende Jahr, Rückzahlungen werden nicht geleistet.
Mitglieder die mit mehr als zwei Jahresbeiträgen im Rückstand sind, können auf Antrag des Schatzmeisters durch Beschluss des Vorstandes mit einfacher Mehrheit ausgeschlossen werden.